Häufig gestellte Fragen...
... und die Antworten dazu finden Sie gleich hier!
Alle Fragen im Überblick
- Wie verhält sich LIGASANO® bei Allergien?
- Ist LIGASANO® luftdurchlässig?
- Wie wird LIGASANO® richtig fixiert?
- Wie stark ist die Exsudataufnahme von LIGASANO® weiß?
- Warum wirkt LIGASANO® durchblutungsfördernd?
- Wie funktioniert die schnell nachlassende Druckspannung bei LIGASANO® weiß?
- Sind in LIGASANO® AZO-Farben enthalten?
- Wie lange ist die Haltbarkeit von LIGASANO® weiß?
- Gibt es Kontraindikationen bei LIGASANO®?
- Wie wird LIGASANO® richtig gelagert?
- Wie beständig ist LIGASANO® gegen Salben?
- Gibt es Wechselwirkungen von Salben, Lösungen, Medikamenten mit LIGASANO®?
- Gibt es Wirkungsveränderungen von LIGASANO® in Kombination mit Salben?
- Fördert LIGASANO die Schweißproduktion?
- Wie erfolgt der Verbandwechsel bei LIGASANO®?
- Verklebt LIGASANO® mit der Wunde?
- Ist LIGASANO® verordnungsfähig?
- Enthält LIGASANO® Weichmacher?
Ist LIGASANO® verordnungsfähig?
LIGASANO® weiß, LIGASANO® grün und LIGASANO® orange sind verordnungsfähige Verbandstoffe, sofern sie als solche verordnet und angewendet werden.
Nach § 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V haben Versicherte Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit die Arzneimittel nicht nach § 34 oder durch Richtlinien nach §92 Absatz 1 Satz 2 Nr. 6 ausgeschlossen sind, und auf Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen.
LIGASANO® weiß, LIGASANO® grün und LIGASANO® orange sind keine Arzneimittel und auch keine arzneimittelähnlichen apothekenpflichtigen Medizinprodukte, sondern Medizinprodukte, die als Verbandmittel eingesetzt werden.
Verbandmittel sind nach dem oben genannten § 31 verordnungsfähig und unterliegen nicht der Ausschlussregelung nach § 34.
Verbandmittel sind nach dem sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrag zuzahlungspflichtig.