Erstattungsfähigkeit der LIGASANO® Produkte
Sehr geehrte Kunden und Geschäftspartner, liebe LIGASANO®-Anwender,
im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion zur Erstattungsfähigkeit sogenannter „sonstiger Produkte zur Wundbehandlung“ möchten wir Sie darüber informieren, dass LIGASANO® Verbandstoffe weiterhin erstattungsfähig bleiben.
LIGASANO®-Artikel sind nach Anhang IX, Kap. II der Verordnung (EU) 2017/745 Medizinprodukte der Klasse IIb und erfüllen die Anforderungen für Verbandstoffe. Zudem weisen die Produkte keine pharmakologische oder immunologische Wirkung auf. Daher zählen sie nicht zu der Kategorie der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“.
Wir verstehen, dass die allgemeine Unsicherheit rund um die geänderten Regelungen viele Fragen aufwirft. Deshalb stehen wir Ihnen bei Rückfragen oder für weitere Informationen gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen in LIGASANO®, wir sind und bleiben Ihr zuverlässiger Partner in der Wundversorgung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr LIGASANO®-Team